Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Lieferungen und Leistungen der Invitario GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 17.03.2023

Einführende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ‚AGB‘) gelten ausschließlich für Kunden der Invitario GmbH (nachfolgend ‚Invitario‘).

Invitario ist eine cloud-basierte Software für Teilnehmermanagement (nachfolgend ‚Internet-Dienstleistung‘), mit der Unternehmen und Eventmanager (nachfolgend ‚Kunden‘) mit potenziellen Teilnehmern von Events durch Online-Kommunikationsmedien in Kontakt treten und personenbezogene Daten erheben zu können.

Mit der Eröffnung eines Accounts bei Invitario akzeptieren Sie diese AGB. Falls Sie einer Klausel dieser AGB nicht zustimmen, ist eine Nutzung von Invitario – weder vollständig, noch einzelner Funktionen – ausgeschlossen.

Sofern Kunden mit Teilnehmern von Veranstaltungen untereinander über Invitario Verträge schließen, ist Invitario daran nicht beteiligt und wird kein Vertragspartner. Die Kunden sind für die Abwicklung und die Erfüllung der zwischen ihnen und Teilnehmern geschlossenen Verträge unabhängig von Invitario verantwortlich. Invitario haftet insbesondere auch dann nicht, wenn im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Kunden und Teilnehmer zustande kommt. Invitario haftet darüber hinaus nicht für jedwede Art von Pflichtverletzungen der Kunden und aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen.

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen handelt Invitario ausschließlich als gewerblicher Vermittler, der im Namen des Kunden handelt und in dessen Auftrag den Kaufvertrag über seine Internet-Dienstleistung abwickelt. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Veranstaltung und den Verkauf bzw. Kauf der Tickets kommt somit ausschließlich zwischen Kunden und Teilnehmer zustande. Invitario haftet insbesondere nicht für eine Insolvenz des Kunden oder den Ausfall einer Veranstaltung. Für die Durchführung der vom Kunden angebotenen Veranstaltung(en) gelten möglicherweise zusätzliche Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden. Invitario hat hierauf keinen Einfluss.

Invitario und der Kunden sind berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen solche Bedingungen verstößt, die vom Veranstalter oder von Invitario im Rahmen des Ticketverkaufs aufgestellt worden sind, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

1. Geltung der AGB

1.1. Der Kunde erklärt, dass er die Leistungen von Invitario als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG bezieht (im Folgenden kurz: der Unternehmer).

1.2. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die Invitario im Rahmen ihrer Internet-Dienstleistung unter der Domain invitario.com, aufgrund von telefonischen oder postalischen Bestellungen sowie für Bestellungen via Fax für den Unternehmer erbringt (im Folgenden gemeinsam kurz: die Leistung), gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen sowie jene der Datenschutzerklärung https://invitario.com/datenschutz-website in der jeweils aktuellen Form, soweit anwendbar.

1.3. Geschäftsbedingungen des Unternehmers kommen nicht zur Anwendung.

2. Leistungsumfang und Vertragsabschluss

2.1. Der jeweilige Leistungsumfang von Invitario ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang von Invitario wird laufend erweitert und an neue technische Gegebenheiten angepasst. Invitario trifft keine Pflicht Änderungswünschen des Kunden nachzukommen.

2.2. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung von Invitario oder Zusendung der Zugangs- und Benutzerdaten durch Invitario zustande.

2.3. Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Die Preise verstehen sich ab Geschäftsadresse von Invitario exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

2.4. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.

2.5. Eine Aufrechnung des Unternehmers mit einer Forderung gegen Invitario ist ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

3. Stornierungsbedingungen

3.1. Stornierungen, aus welchen Gründen auch immer, seitens des Unternehmers bedürfen der Schriftform (wobei E-Mail an sales@invitario.com genügt) und sind ab dem Einlangen bei Invitario wirksam. Es gelten dabei folgende Stornobedingungen:

3.2. Keine Stornierungsmöglichkeit besteht hinsichtlich der Lizenzkosten der Software sowie bei allen mit der Software direkt in Zusammenhang stehenden Funktionen, sodass diese Kosten für die jeweilige vereinbarte Laufzeit zu entrichten sind.

3.3. Invitario ist berechtigt, sämtliche bereits angefallene externe Kosten (zB für Reisebuchungen) sowie den Aufwand für bereits geleistete Setup- und Managed-Services nach dokumentiertem Aufwand und nach dem zugrundeliegenden SLA im Fall der Stornierung zu verrechnen.

3.4. Für die Bereitstellung von Hardware fallen vor dem vereinbarten Mietbeginn, wobei dieser der Tag des geplanten Versands der Hardware ist, folgende Stornokosten der in der Auftragsbestätigung für diese Leistungen ausgewiesenen Miete an:
– bis 15 Tage vor dem Einsatzbeginn: 25% der Miete
– bis 10 Tage vor dem Einsatzbeginn: 50% der Miete
– unter 10 Tagen ist keine Reduktion der Miete möglich

3.5. Für die Bereitstellung von Personal für den Einsatz auf einer Veranstaltung fallen vor dem vereinbartem Einsatzbeginn, wobei dieser der Anreisetag des Personals zur Veranstaltung ist, folgende Stornokosten der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Personalkosten an:
– bis 20 Tage vor dem Einsatzbeginn: 25% der Personalkosten
– bis 10 Tage vor dem Einsatzbeginn: 50% der Personalkosten
– bis 5 Tage vor dem Einsatzbeginn 80% der Personalkosten
– unter 5 Tagen ist keine Reduktion der Personalkosten möglich

4. Schadenersatz und Gewährleistung

4.1. Für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung haftet Invitario bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an der Person. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung.

4.2. Invitario hat seine Produkte mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und überprüft. Invitario wird diese Produkte regelmäßig überarbeiten und ergänzen. Trotz hoher Sorgfalt kann Invitario Fehler in den Produkten nicht ausschließen. Der Ersatz von Schäden, die aus der Nutzung der Produkte von Invitario resultieren, ist ausgeschlossen.

4.3. Invitario ist berechtigt, eine mangelhafte Leistung zunächst durch Ersatzlieferung zu verbessern. Nur wenn eine zweimalige Ersatzlieferung fehlschlägt, oder eine solche nicht möglich ist, oder sie von Invitario verweigert wird, besteht für den Unternehmer die Möglichkeit, einen Wandlungs- oder Preisminderungsanspruch geltend zu machen.

4.4. Invitario haftet nicht für unverschuldete technische Unterbrechung, Netzausfälle oder sonstige Störungen der Leistung. Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen. Sämtliche im Rahmen der Internet-Dienstleistung Invitario angebotenen Leistungen stehen im Ausmaß von 99%, gerechnet auf ein Jahr zur Verfügung (nachfolgend kurz: die ‚Verfügbarkeit‘). Invitario wird – sofern möglich – Wartungsarbeiten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Früh durchführen. Angekündigte Wartungsarbeiten schmälern die Verfügbarkeit nicht.

4.5. Invitario verarbeitet ausschließlich die vom Unternehmer bereitgestellten Daten und Inhalte (im Folgenden gemeinsam kurz: die ‚Inhalte‘). Der Unternehmer verpflichtet sich daher, sämtliche Rechte und Zustimmungserklärungen einzuholen, welche für die Verarbeitung der Inhalte im Rahmen der Leistungen von Invitario notwendig sind. Der Unternehmer verpflichtet sich ferner, sämtliche für die Zusendung von E-Mails notwendigen Zustimmungserklärungen bei den vom Unternehmer bekanntgegebenen E-Mail-Empfängern einzuholen. Der Unternehmer wird Invitario bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen schad- und klaglos halten.

4.6. Invitario übernimmt keine Haftung für vom Unternehmer an Invitario bereitgestellte oder von diesem selbst hochgeladene, selbst eingegebene oder auf dessen Wunsch implementierte Text- oder Grafikelemente wie Schriftarten, Fotos, Illustrationen, Logos, Abbildungen, Texte so-wie für Videos, Musik, Verlinkungen udgl. In diesen Fällen ist allein der Unternehmer verantwort-lich, die entsprechenden Lizenz- oder Nutzungsrechte bei Dritten einzuholen und hält der Un-ternehmer Invitario diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Invitario trifft diesbezüglich keine Prüf- oder Nachforschungspflicht.

Für Inhalte des Unternehmers sowie Links zu anderen Websites, ist ebenso allein dieser ver-antwortlich und trifft auch hier Invitario keine Prüf- oder Überwachungspflicht und hält der Un-ternehmer Invitario auch diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

4.7. Der Unternehmer wird sämtliche gesetzlichen Regelungen einhalten, welche mit der Versendung von E-Mails einhergehen. Dies sowohl für den Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, als auch für jenen Staat, in dem der Empfänger seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat. Der Unternehmer hat ferner die Pflicht, ein den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum sowie eigene Geschäftsbedingungen und eine Datenschutzerklärung zu hinterlegen.

4.8. Für den Fall, dass der Unternehmer „Third Party Apps“ auf seiner Eventwebsite einsetzen möchte, muss dieser eigenverantwortlich sicherstellen, dass von den Anbietern der von ihm genutzten Applikationen alle datenschutzrechtlich notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden und alle datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, wie beispielsweise sog. Auftragsverarbeitervereinbarung (nachfolgend ‚AVV‘), durch den Unternehmer mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen werden.

Bei „Third Party Apps“ handelt es sich um auf Betreiben des Unternehmers auf mit Invitario erzeugten Eventwebsite(s), von diesem selbst oder in dessen Auftrag, eingebundene Software von Drittanbietern, die ggf. auch Zugang zu personenbezogenen Daten der Websitebesucher erhalten könnten. Dabei kann es sich zB um die Einbettung von Inhalten von Plattformen wie YouTube oder Vimeo, die Nutzung von Tools wie Zoom oder Microsoft Teams, die Verwendung des Google Tag Managers zur Verwaltung von Cookies sowie um beliebigen HTML/JS Code handeln.

4.9. Der Endkunde ist vom Unternehmer klar und transparent über den Einsatz von „Third Party Apps“ zu informieren und ist der Endkunde auch darüber etwa in der Datenschutzerklärung in Kenntnis zu setzen, dass die auf Eventwebsites eingebundenen „Third Party Apps“ Auftragsverarbeiter des jeweiligen Unternehmers sind, sodass Invitario diesbezüglich weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter ist. Der Unternehmer wird Invitario bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen schad- und klaglos halten.

4.10. Für sämtliche Ansprüche, die sich aus dem Einsatz von „Third Party Apps“ ergeben, haftet gegenüber dem Endkunden somit ausschließlich der Unternehmer und hält dieser Invitario bei einem Anspruch aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen schad- und klaglos.

4.11. Invitario stellt sicher, dass die Datenverarbeitung und Verarbeitung der E-Mails innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Republik Österreich, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet.

4.12. Gemäß Art 28 DSGVO ist der Unternehmer als datenschutzrechtlich Verantwortlicher verpflichtet, mit Invitario eine sog. Auftragsverarbeitervereinbarung (‚AVV‘) abzuschließen, mit welcher der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien festgelegt sind. Wenn im Einzelfall keine individuelle AVV zwischen Unternehmer und Invitario abgeschlossen wird, gelten die Bestimmungen des Standard-AVV von Invitario, welcher unter https://invitario.com/avv abrufbar ist, ausdrücklich als vereinbart.

5. Nutzungsdauer und Abonnements

5.1. Sofern nichts anderes angegeben ist, beträgt die Vertragsdauer ab dem Tag des Abschlusses der Nutzungsvereinbarung bei Invitario Express (einmalige Nutzung) 3 oder 6 Monate sowie bei der fortlaufenden Nutzung von Invitario mindestens ein Jahr.

5.2. Bei der fortlaufenden Nutzung von Invitario verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ablauf eines jeden Vertragsjahrs mittels E-Mail an sales@invitario.com oder Briefs an Invitario GmbH, Lerchenfelder Straße 74/1/6, 1080 Wien, Österreich gekündigt wird oder eine befristete Laufzeit in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Nach Beendigung des Abonnements kann das Produkt nicht mehr genutzt werden und alle Daten werden durch Invitario unwiderruflich gelöscht.

5.3. Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) verändern, ist Invitario dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Invitario hat das Recht, aufgrund von Gründen, die nicht im Einflussbereich von Invitario liegen, das laufenden Entgelt anzupassen, wobei es sowohl zu Erhöhungen auf den aktuell gültigen Preis als auch zu Reduzierungen kommen kann. Solche Gründe können z.B. Kosten von Subunternehmen oder allgemeine Lohnsteigerungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sein.

6. Fälligkeit von Rechnungen

6.1. Entgelte werden binnen 14 Tagen nach korrekter Rechnungslegung durch Invitario zur Zahlung fällig.

6.2. Bei monatlicher Zahlungsweise werden Entgelte monatlich am Beginn der jeweiligen Nutzungsdauer und erfolgter Rechnungslegung fällig. Bei einmaliger Zahlung oder jährlicher Zahlungsweise werden Entgelte vollständig am Beginn der Nutzungsdauer und nach erfolgter Rechnungslegung fällig.

6.3. Invitario ist berechtigt, Zwischenabrechnungen auch für nicht abgeschlossene Leistungen sowie gesonderte beauftragte Leistungen zu legen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Wien, Österreich.

7.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.

7.3. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Wien-Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.

7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.